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Ausgabe 03.04
Übersicht Ausgabe 03.2004
Inhalt
Editorial

Schwerpunkt

Wir Voyeure.
Was ist privat? Was darf die Kunst?
Seit jeher sind Schriftsteller indiskret, doch gibt es Gründe, weshalb dies heutzutage mehr auffällt.
Mit Beiträgen von Heinrich Detering, Juli Zeh und Sigrid Löffler sowie einem Gespräch mit Annette Pehnt, Christoph Hein und Michael Lentz


Das Kriminal
Der schön verkommene Literaturbetrieb
Franz Schuh über die eitlen Rituale der Bücherszene � im echten Leben und im Roman


Bücher des Monats

Hanna Leitgeb
Hannes Heer: Vom Verschwinden der Täter
Verena Auffermann
Urs Widmer: Das Buch des Vaters
Hubert Leber
Peter Godman: Der Vatikan und Hitler
Willi Winkler
DBC Pierre: Jesus von Texas
Sigrid Löffler
Jennifer Vanderbes: Osterinsel
Sibylle Berg
Alexander Granach: Da geht ein Mensch


Portrait
Moritz Schuller
In Love with Willy Brandt
Mit seinem Theaterstück über die Guillaume-Affäre und einem neuen Roman erlebt der englische Autor Michael Frayn einen unerhörten Boom in Deutschland


Das Journal
Rezensionen neuer Bücher von Mariane Pearl und Sarah Crichton || Bernard-Henri Lévy || Katharina Hacker || Antonio R. Damasio || Gregor Hens || Hans Otto Eglau || Hugo Ball || Ludger Heidbrink || Michael Hamburger Bildbände von Paola Gribaudo (Hg.) || Günther Drommer || Arnold Odermatt


Weisse Elefanten

Gabriele Michel
Vom Wesen der Wut und der Dichtung der Dackel
Wie man Gefühle verwandeln und Literatur neu erfinden kann


Mediengeschichte
Manfred Schneider
Von keinem Auge mehr belästigt
Wissensspeicher, Machtzentralen, Boten des Überholten: Das Schicksal der Bücher in der Dämmerung der Bibliotheken


Die Beiseite
Mooning the World
Richard David Precht über echte und falsche Mondlandungen


Kurz & bündig
Bücher von Madeleine K. Albright || Eduardo Belgrano Rawson || Klaus E. Müller || Elizabeth Bowen || Pierluigi Collina || Wolfgang Schmale || Paula Fox
Bildbände von Dora Loewenstein und Philip Dodd (Hg.) || Kishin Shinoyama


Das Magazin
Mitten aus Paris || Kalender || Jetzt als Taschenbuch || Leserbriefe || Hörbücher || Literatur im Kino || Was liest Friedrich Schorlemmer? || Netzkarte


Impressum

Vorschau, P.S., Register
Editorial
Editorial 03.2004 Es ist faszinierend, liebe Leserin, lieber Leser,

sozusagen live zu verfolgen, wie ein Kronanwalt sich abmüht, einem Romanautor die Taten und Gesinnungen seiner erfundenen Figuren in der Realität nachzuweisen und ihn für deren Laster

vor Gericht haftbar zu machen. Merlin Hollands eindrucksvolle Dokumentation «Oscar Wilde im Kreuzverhör» (Blessing) zeigt anhand der vollständigen Niederschrift des Queensberry-Prozesses von 1895, dass Oscar Wilde sich nicht einmal von einem scharfen Hund wie dem Queen�s Counsel Edward Carson das Zugeständnis abringen ließ, dass die Gestalten seines Romans «Das Bildnis des Dorian Gray» mit der Wirklichkeit identisch seien. Im Gegenteil. Wilde beharrte vor Gericht auf der Freiheit der literarischen Erfindung. «Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass Romane und das Leben unterschiedliche Dinge sind.»

Eben dies � die Frage, ob Romane und das Leben unterschiedliche Dinge sind � beschäftigt neuerdings verstärkt die Gerichte. Die Justiz plagt sich mit dem vertrackten Problem, welches Ich gemeint ist, wenn ein Romanautor eine Erzählerfigur «Ich» sagen lässt. Staatsanwälte, Richter und Verteidiger verheddern sich in den Fallstricken der Fiktionalisierung realer Personen und rechten über Urbilder und Abbilder in Romanen.

Wobei die Zahl der Beinahe-Klagen jene der gerichtsnotorischen Fälle bei weitem übertrifft. Gegen Norbert Gstreins Roman «Das Handwerk des Tötens» und gegen Michael Lentz� «Liebeserklärung» sind, wie man hört, Klagen erwogen worden. Und eine bekannte Roman-Autorin ist nur knapp daran vorbeigeschrammt, dass ihr erzürnter Bruder offen legte, wie ihre Bücher seiner Meinung nach die Familie verunglimpfen und deren Leben in einer Kleinstadt zum Spießrutenlauf machen.

Das Problem ist nicht neu. Neu hingegen ist die gesteigerte Empfindlichkeit der Justiz für den Persönlichkeitsschutz von Privatleuten, gerade in einem gesellschaftlichen Klima, in dem intime Enthüllungen und das Spiel mit Skandalisierungen ein großes Mediengeschäft geworden sind. Ist Ihnen aufgefallen, wie viele Bücher in letzter Zeit von Verlagen zurückgezogen werden mussten, weil die Faktenlage ihrer sensationellen Behauptungen zumindest dubios, wenn nicht überhaupt ein Fake war? Manchmal schrecken Verleger sogar vor ihrer eigenen Sensationsgier zurück und verweigern, siehe Thor Kunkels «Endstufe», die Publikation eines Romans trotz dessen verheißungsvoller Skandalträchtigkeit.

Wenn die gegenwärtige Prozesswelle dazu führt, dass Verleger künftig ihre Qualitätsstandards ernst nehmen, dass Autoren ihre Verfremdungskünste verfeinern und es damit ihren Ex-Freundinnen erleichtern, die Freiheit der Kunst zu respektieren � dann hätte die Justiz der Literatur sogar einen guten Dienst erwiesen.

Ihre Literaturen-Redaktion
Foto: Blessingo
Schwerpunkt - Wir Voyeure
Schwerpunkt 03.2004 Was ist privat?
Was darf die Kunst?
Sie ist etwas verwirrend, die neue Klagewut und Klagelust in der Bücherwelt.
Sachbücher und Biografien werden verboten, weil die Autoren sich nach Ansicht der Kläger zu weit von der Wirklichkeit entfernt haben. Romane hingegen werden verboten, weil die Autoren zu wenig Distanz zur Wirklichkeit gewahrt haben � nach Meinung Betroffener, die sich darin verunglimpft sehen. Zu fern von der Fakten-Wahrheit einerseits, zu nah an der Realität andererseits � Klärung tut Not. In der Belletristik ist der Konflikt zwischen den Rechtsgütern «Freiheit der Kunst» und «Persönlichkeitsschutz» so heftig entbrannt wie zuletzt 1968, anlässlich des berühmten «Mephisto»-Urteils. Was zeigt das Bild des Künstlers: Die Wirklichkeit? Wahrheit? Oder reine Fiktion? David Hemmings und Vanessa Redgrave in Michelangelo Antonionis Spielfilm

Schriftsteller beharren auf ihrem alten Recht, Zeitgenossen zu portraitieren und auch ihre Nächsten als literarische Modelle zu benutzen. Die Justiz hingegen neigt neuerdings zu verstärktem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen � gerade angesichts eines hemmungslosen Medien-Voyeurismus und zunehmender «Outing»-Gier vieler Privatpersonen. Der Literaturwissen-schaftler Heinrich Detering stellt am Beispiel Thomas Manns die typischen Strategien vor, mittels derer Schriftsteller seit jeher ihre Indiskretionen verteidigten. Die Juristin Eva Inés Obergfell erklärt die Fronten zwischen Fiktion und Realität vom Standpunkt der Justiz. Im Literaturen-Gespräch suchen die Autoren Christoph Hein, Annette Pehnt und Michael Lentz die unscharfen Grenzen zwischen Fiktion und Wirklichkeit neu zu definieren. Juli Zeh stellt zehn Thesen zum ICH-Sagen in der heutigen Literatur auf und zeigt, warum der Erzähler immer öfter im Autor verschwindet. Sigrid Löffler beschreibt den kuriosen Fall eines Romanverbots in China.

Foto Jauch und Scheikowski
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